Gewerbeverein Kirchzarten e.V.
Stand 19.05.2021
Da der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit fünf Tagen unter der Inzidenz 50 liegt, gelten ab Mittwoch, 19.05.2021 folgende Maßnahmen:
Der gesamte Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen:
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:
Die Gastronomie darf nun endlich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand bewirten und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln öffnen. Sie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränke in verschlossenen Behältnissen verkaufen.
Touristische Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und ähnlichem sind wieder erlaubt. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage einen negativen Coronatest vorlegen.
Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.
Quelle: baden-wuerttemberg.de