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14.05.2021

Einkaufen in Kirchzarten – was geht, was ist erlaubt?

 

Stand 14.05.2021

Für der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gilt ab Samstag 15.05.2021 folgender Stufenplan für sichere Öffnungsschritte für einen Inzidenzwert unter 100:

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet:

Babyfachmärkte | Bäckereien und Konditoreien | Banken | Blumenläden | Buchhandlungen | Drogerien | Gartenmärkte | Getränkemärkte | Großhandel | Hörgeräteakustiker | Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf | Lebensmittelmärkte | Metzgereien | Optiker | Orthopädieschuhtechniker | Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren | Reformhäuser | Reinigung und Waschsalons | Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr | Sanitätshäuser | Tafeln | Tankstellen | Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung | Tierbedarf- und Futtermärkte | Wochenmärkte | Zeitschriften- und Zeitungskioske

Der sonstige Einzelhandel darf unter nachstehenden Auflagen „click & meet“ anbieten:

  • Test- und Hygienekonzept (tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort, Kontaktdokumentation), pro 40 m² Ladenfläche ein*e Kund*in ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeldung mit Testkonzept.

Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:

  • nur mit Terminbuchung
  • Tragen der medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts
  • Leistungen wie z. B. Rasur sind nur mit tagesaktuellem Schnell-oder Selbsttest sowie Testkonzept für das Personal erlaubt.

Die Gastronomie darf nun endlich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand empfangen und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln öffnen. Sie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränken in verschlossenen Behältnissen verkaufen.

Touristische Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und ähnlichem sind wieder erlaubt. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage einen negativen Coronatest vorlegen.

Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.

 

Quelle: baden-wuerttemberg.de