Gewerbeverein Kirchzarten e.V.
Stand 14.05.2021
Für der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gilt ab Samstag 15.05.2021 folgender Stufenplan für sichere Öffnungsschritte für einen Inzidenzwert unter 100:
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet:
Babyfachmärkte | Bäckereien und Konditoreien | Banken | Blumenläden | Buchhandlungen | Drogerien | Gartenmärkte | Getränkemärkte | Großhandel | Hörgeräteakustiker | Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf | Lebensmittelmärkte | Metzgereien | Optiker | Orthopädieschuhtechniker | Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren | Reformhäuser | Reinigung und Waschsalons | Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr | Sanitätshäuser | Tafeln | Tankstellen | Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung | Tierbedarf- und Futtermärkte | Wochenmärkte | Zeitschriften- und Zeitungskioske
Der sonstige Einzelhandel darf unter nachstehenden Auflagen „click & meet“ anbieten:
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:
Die Gastronomie darf nun endlich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand empfangen und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln öffnen. Sie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränken in verschlossenen Behältnissen verkaufen.
Touristische Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und ähnlichem sind wieder erlaubt. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage einen negativen Coronatest vorlegen.
Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.
Quelle: baden-wuerttemberg.de