In der Talvogtei Kirchzarten Freitag 29. November bis Samstag 1. Dezember 2024 findet das Weihnachtserlebnis statt. Mit Weihnachtsmarkt, Konzerten, Kinderprogramm und Kleiner Weihnachtszirkus
Gewerbeverein Kirchzarten e.V. Logo

Gewerbeverein Kirchzarten e.V.

Telefon: 07661/3899980

info@gewerbeverein-kirchzarten.de

Gewerbeverein Kirchzarten e.V.

11.05.2021

Einkaufen in Kirchzarten – was geht, was ist erlaubt?

 

Stand 11.05.2021

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt leider den dritten Tag in Folge über der Inzidenz 50, daher gelten ab Mittwoch 12.05.2021 wieder folgende Maßnahmen:

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet:

Babyfachmärkte | Bäckereien und Konditoreien | Banken | Blumenläden | Buchhandlungen | Drogerien | Gartenmärkte | Getränkemärkte | Großhandel | Hörgeräteakustiker | Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf | Lebensmittelmärkte | Metzgereien | Optiker | Orthopädieschuhtechniker | Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren | Reformhäuser | Reinigung und Waschsalons | Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr | Sanitätshäuser | Tafeln | Tankstellen | Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung | Tierbedarf- und Futtermärkte | Wochenmärkte | Zeitschriften- und Zeitungskioske

Der sonstige Einzelhandel darf neben „click & collect“ unter bestimmten Bedingungen auch „click & meet“ anbieten:

  • Berücksichtigung der Hygieneauflagen, pro 10 m² Geschäftsfläche ein*e Kund*in
  • vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster
  • Dokumentation der Kontaktdaten, z. B. mit der LUCA-App oder jetzt auch mit der Corona-App

Beim sonstigen Einzelhandel sind „spontane“ Terminvereinbarungen, wenn sich im Geschäft weniger als die maximal erlaubte Personenzahl befinden, möglich. Also einfach mal reinschauen und nachfragen.

Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:

  • nur mit Terminbuchung
  • Tragen der medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts
  • Leistungen wie z. B. Rasur sind nur mit tagesaktuellem Schnell-oder Selbsttest sowie Testkonzept für das Personal erlaubt.

Die Gastronomie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränken in verschlossenen Behältnissen verkaufen.

 

Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.

 

Quelle: baden-wuerttemberg.de