Gewerbeverein Kirchzarten e.V.
Stand 06.05.2021
Da der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit fünf Tagen unter der Inzidenz 50 liegt, gelten ab Freitag, 07.05.2021 folgende Maßnahmen:
Der gesamte Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen:
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:
Die Gastronomie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränke in verschlossenen Behältnissen verkaufen.
Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.
Quelle: baden-wuerttemberg.de