Gewerbeverein Kirchzarten e.V.
Stand 29.04.2021
Da der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beständig unter der Inzidenz 100 liegt, gelten aktuell folgende Maßnahmen:
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet:
Babyfachmärkte | Bäckereien und Konditoreien | Banken | Blumenläden | Buchhandlungen | Drogerien | Gartenmärkte | Getränkemärkte | Großhandel | Hörgeräteakustiker | Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf | Lebensmittelmärkte | Metzgereien | Optiker | Orthopädieschuhtechniker | Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren | Reformhäuser | Reinigung und Waschsalons | Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr | Sanitätshäuser | Tafeln | Tankstellen | Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung | Tierbedarf- und Futtermärkte | Wochenmärkte | Zeitschriften- und Zeitungskioske
Der sonstige Einzelhandel darf neben „click & collect“ unter bestimmten Bedingungen auch „click & meet“ anbieten:
Beim sonstigen Einzelhandel sind „spontane“ Terminvereinbarungen, wenn sich im Geschäft weniger als die maximal erlaubte Personenzahl befinden, möglich. Also einfach mal reinschauen und nachfragen.
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:
Die Gastronomie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränken in verschlossenen Behältnissen verkaufen.
Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.
Quelle: baden-wuerttemberg.de