Gewerbeverein Kirchzarten e.V.
Stand 28.05.2021
Da der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit 14 Tagen unter der Inzidenz 50 liegt, gelten ab Samstag, 29.05.2021 folgende Maßnahmen:
Der gesamte Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen:
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt:
Die Gastronomie darf nun zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand innen und außen öffnen und Gäste nach Vorlage von tagesaktuellem Coronatest und unter Einhaltung der AHA-Regeln bewirten. Sie darf weiterhin Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten und alkoholhaltige Getränke in verschlossenen Behältnissen verkaufen.
Auch Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen, Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²) dürfen öffnen. Besucher müssen tagesaktuelle Coronatests vorlegen.
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen ist wieder möglich. Auch hier gilt: Vorlage von tagesaktuellem Coronatest, Hygienekonzept und Kontaktdokumentation beachten.
Touristische Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und ähnlichem sind wieder erlaubt. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage einen negativen Coronatest vorlegen.
Sobald sich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ändern, informieren wir Sie hier sofort.
Quelle: baden-wuerttemberg.de